Eine nachträgliche Abmeldung (aufgrund von Erkrankung im Prüfungszeitraum) ist nur mit einem ärztlichen Attest und mit dem Abmeldeformular "Abmeldung von Prüfungsleistung wegen Krankheit" möglich. Das Attest muss bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit im Prüfungsamt vorgelegt werden. Aus dem Attest muss hervorgehen, in welchem Zeitraum die/der Studierende auf welche Art und Weise in ihrer/seiner Prüfungsfähigkeit beeinträchtigt war/ist.
Formulare zur Prüfungsabmeldung finden Siehier.