Für den Bachelorstudiengang Maschinenbau ist ein Vorpraktikum von insgesamt 8 Wochen (40 Präsenztage) Zulassungsvoraussetzung.
Vorpraktika die in einer KFZ-Werkstatt abgeleistet werden, können mit max. 20 Tagen anerkannt werden.
Einschlägige Berufsausbildungen können gegebenenfalls das Vorpraktikum ersetzen. Studieninteressierte mit Berufsausbildung nehmen bitte Kontakt zum Praktikantenamt der Fakultät für Maschinenbau auf.
Bei technischen Schulabschlüssen müssen nur 6 Wochen Vorpraktikum abgeleistet werden.
Praktische Grundkenntnisse, die zum Beispiel im Rahmen des Wehrdienstes gemäß unserer Richtlinien erworben wurden, können gegebenenfalls das Vorpraktikum ganz oder teilweise ersetzen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit dem Praktikantenamt Kontakt auf.
In Ausnahmefällen kann das vollständige Vorpraktikum beziehungsweise fehlende Zeiten des Vorpraktikums später abgeleistet werden.
Eine Rückmeldung zum 3. Studiensemester ist jedoch nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Vorpraktikum vollständig anerkannt wurde.
Kann das Praktikum nicht fristgerecht bis zum Beginn, also 31.08. oder 28.02., des 3. Studiensemesters nachgewiesen werden, kann mit nennenswertem Grund ein Antrag auf Nachholung des Vorpraktikums bis zum Vorlesungsbeginn des 3. Semesters gestellt werden. Dies muss spätestens 3. Wochen vor Semesterbeginn mit Praktikumsbestätigung und Begründung vorliegen.
Ausführliche Details zum Beispiel zu Ausbildungsinhalten, Zeugnissen, Anerkennungsverfahren, Fristen usw. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Vorpraktikum. Zu Bewerbungszwecken können Sie die Richtlinien für das VP zur Vorlage im Ausbildungsbetrieb verwenden.
Abgabefrist Nachholung Vorpraktikum:
Studienstart Wintersemester 2023/24: 01.09.2023
Studienstart Sommersemester 2024: 01.03.2024
Abgabefrist Nachweis Vorpraktikum:
Studienstart Wintersemester 2023/24: 20.10.2023