Anträge |
Antrag auf Beurlaubung |
Verlängerung Bachelor-/Masterarbeit |
Antrag auf Exmatrikulation * |
Application for Deregistration |
Nachweis Studienfachberatung |
* Die Erteilung von Bescheinigungen über die Exmatrikulation setzen voraus, dass Studierende die Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, gezahlt haben; § 62 V Landeshochschulgesetz. Die notwendigen Entlastungsvermerke erfolgen durch Unterschrift der „Bibliothek - Bau L“, der jeweiligen „Fakultät“ und bei ausländischen Studierenden noch zusätzlich das „International Office - Bau J“
Bescheinigungen |
Bescheinigung Schlüsselkompetenzen (PDF) |
Diploma Supplements |
Diploma Supplement MKB/MPB und MB |
Diploma Supplement MM |
Akkeditierung |
Akkreditierungsurkunde MB - Reakkreditierung ist beantragt |
Akkreditierungsurkunde MM - Reakkreditierung ist beantragt |
Akkreditierungsurkunde MEB |