Die Bewerbungsfristen findest Du hier. Unser Masterstudiengang ist “zulassungsbeschränkt”.
Die Bewerbung ist nur im Online-Verfahren möglich.
Grundsätzliche Informationen über Bewerbungsfristen, Auswahlsatzungen und Durchführung der Online-Bewerbung findest Du hier
S. Fristen für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge.
Beachte auch die Hinweise auf derFakultätswebsite zu ggf. geänderten Fristen.
Im Bewerberportal wirst Du an passender Stelle zum Hochladen von Dokumenten aufgefordert.
Halte daher folgende Nachweise - jeweils einzeln - als pdf-Dokument bereit:
- Zeugnis/Nachweis Hochschulzugangsberechtigung (vollständig, d.h. incl. Deckblatt)
- Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Äquivalent) - Note mindestens "gut"
- ggf. Nachweise zu Preisen/Auszeichnungen (bezogen auf Studium oder Beruf), die dem Studienzeil förderlich sind
- ggf. Nachweis zu Berufserfahrung als Ingenieur
Sofern Du Dein Studium noch nicht abgeschlossen hast, beachte bitte die Hinweise und Hilfetexte zur Notenübersicht.
>>> Bewerber mit internationalen Zeugnissen beachten bitte Ziffer 6.
Solltest Du ein Zulassungsangebot erhalten, beachte bitte die Hinweise des Zulassungsamts.
Achte bitte darauf, als letzten Schritt Deine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und mittels
Weitere wichtige Informationen und Kontaktdaten erhälst Du vom International Office der Technischen Hochschule Mannheim.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office wird empfohlen.
In der Auswahlsatzung sind die Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren, Details zum Auswahlverfahren usw. geregelt.
Für Fragen steht Dir Frau Zantow aus der Fakultätsverwaltung zur Verfügung.
Der Abschluss an einer Dualen Hochschule berechtigt Dich zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang. Aber die Ausbildungszeit wird nicht als Ingenieurtätigkeit anerkannt. (d.h. zählt im Auswahlverfahren nicht als Berufserfahrung).
Bei Fragen zu dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wendest Du Dich an den Studiendekan Master Maschinenbau.
Siehe hierzu bitte Auswahlsatzung.
Wenn Du automatisch Auskunft über Statusänderungen Deiner Bewerbung erhalten möchtest, kannst Du im Bewerberportal "systemseitige Benachrichtigungen" zulassen. Sonst musst Du Dich immer aktiv im Portal einloggen um Änderungen und Bemerkungen zu sehen.
JA.
Der endgültige Nachweis über den ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss ist spätestens 2 Monate nach Semesterbeginn zu erbringen.
Wenn Du keinen ersten Studienabschluss im Studiengang Maschinenbau hast und/oder Dein Studiengang weniger als 210 credits umfasst, solltest Du frühzeitig klären, ob und welche Auflagefächer ggf. nachgeholt werden müssen.
Bitte sende zur Prüfung einen Scan der aktuellen Notenübersicht per Mail an die Fakultätsverwaltung.
Zu Vorlesungsbeginn findet eine Informationsveranstaltung des Studiendekans statt, in der u.a. die Gestaltung des individuellen Stundenplans besprochen wird. Details und Termin Semesterbegrüssung werden auf der Fakultätswebseite veröffentlicht.
Beratung über die Zulassungsvoraussetzungen und Organisation des Masterstudiums:
Studiendekan Master Maschinenbau, Herr Prof. Dr.-Ing. habil. T. Markus
Allgemeine Information über das Master-Bewerbungsverfahren:
Fakultätsverwaltung, Frau M. Zantow
Allgemeine Fragen zur Zulassung, Gebühren und Online-Bewerbung:
Solltest Du zusätzlich eine Online-Beratung mit dem Dekan (z.B. Fragen zu Studieninhalten, Studienorganisation, Auflagen) oder der Fakultätsverwaltung (Details Online-Bewerbung, Fragen zu Nachweisen) wünschen, schreibe bitte eine Mail an die Fakultätsverwaltung.
Wir teilen Dir einen Termin mit den Meetingdetails mit.