Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24 endet 15.07.2023.
Die Bewerbung ist nur im Online-Verfahren möglich (formgerechte Bewerbung, § 3 der Auswahlsatzung wird diesbezüglich noch angepasst).
Grundsätzliche Informationen über Bewerbungsfristen, Auswahlsatzungen und Durchführung der Online-Bewerbung findest Du hier
Im Bewerberportal wirst Du an passender Stelle zum Hochladen von Dokumenten aufgefordert.
Halte daher folgende Nachweise - jeweils einzeln - als pdf-Dokument bereit:
- Zeugnis/Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder Äquivalent)
- ggf. Nachweise zu Preisen/Auszeichnungen (bezogen auf Studium oder Beruf), die dem Studienzeil förderlich sind
- ggf.Nachweis zu Berufserfahrung als Ingenieur in Vollzeit
Sofern Du Dein Studium noch nicht abgeschlossen haben beachte bitte die Hinweise und Hilfetexte zur Notenübersicht.
>>> Bewerber mit internationalen Zeugnissen beachten bitte Ziffer 6.
Solltest Du eine Zulassung erhalten, steht im Zulassungsbescheid welche Dokumente bei der Einschreibung vorzulegen sind.
Achte bitte darauf, als letzten Schritt Deine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und durch den
Detaillierte Informationen für ausländische Bewerber.
Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entfällt bei internationalen Studienbewerbern, die bereits ein qualifizierendes Erststudium in Deutschland absolviert haben.
Weitere wichtige Informationen und Kontaktdaten erhälst Du vom International Office der Hochschule Mannheim.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office wird empfohlen.
Eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist möglich.
Im Bewerberportal gibst du den aktuellen Notendurchschnitt und die bisher erbrachten ECTS an. Als Nachweis ist eine aktuelle Notenübersicht hochzuladen.
In der Auswahlsatzung sind die Bedingungen zur Teilnahme am Verfahren, Details zum Auswahlverfahren, Aufgaben und Zusammensetzung der Auswahlkommission und Ermittlung einer Bewerberrangliste geregelt.
Für Fragen steht Dir Frau Zantow aus der Fakultätsverwaltung, zur Verfügung.
Der Abschluss an einer Dualen Hochschule wird einem Bachelorabschluss gleichgesetzt, die Ausbildungszeit wird aber nicht als Ingenieurtätigkeit anerkannt. (d.h. zählt im Auswahlverfahren nicht als Berufserfahrung.)
Bei Fragen zu dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wendest Du Dich an den Studiendekan Master Maschinenbau.
Siehe hierzu bitte § 7 der Auswahlsatzung.
Im Online-Verfahren werden drei Kriterien abgefragt, bewertet und gewichtet. Anhand der ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste der Bewerber erstellt.
Kriterium | Details | Punktzahl und Gewichtung |
---|---|---|
akademische Leistung | Abschlussnote bzw. Schätzung der Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses: In den Zehntelschritten des Notendurchschnitts werden jeweils zwei Punkten und zwar beginnend bei 2,5 = 0 Punkte und endend bei 1,0 = 30 Punkte vergeben | 0 bis max. 30 Punkte
|
Berufserfahrung | Mindestens zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit in Vollzeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss | 20 Punkte einfache Gewichtung |
Kenntnisse und Erfahrungen, die dem Studienziel förderlich sind | z.B. Preise und Auszeichnungen (nur für Studienleistungen oder Ingenieurberuf) | 10 Punkte einfache Gewichtung |
Im Hauptverfahren erhalten zunächst die Besten der Rangliste in Abhängigkeit der vorhandenen Studienplätze einen Zulassungsbescheid. Pro Jahr werden ca. 50 Studienplätze vergeben.
Sofern sich nicht alle zugelassenen Bewerber des Hauptverfahrens in der Einschreibefrist immatrikulieren, können Plätze für ein Nachrückverfahren entstehen. Diese freien Studienplätze werden entsprechend der Rangliste vergeben.
Solltest Du die Zulassung an einer anderen Hochschule annehmen, informiere uns bitte schnellstmöglich, damit andere Bewerber nachrücken können. Eine Mail an die Fakultätsverwaltung ist ausreichend.
Wenn Du automatisch Auskunft über Statusänderungen Deiner Bewerbung erhalten möchtest, kannst Du im Bewerberportal "systemseitige Benachrichtigungen" zulassen. Sonst musst Du Dich immer aktiv im Portal einloggen um Änderungen und Bemerkungen zu sehen.
Nach Bewerbungsschluss wird schnellstmöglich die Rangliste erstellt und ein Zulassungsbescheid an die Bewerber versandt, denen im Hauptverfahren ein Studienplatz zugewiesen werden soll (ca. 2 - 3 Wochen nach Bewerbungsschluss).
Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss des Hauptverfahrens bzw. ggf. eines erforderlichen Nachrückverfahrens versandt.
Ja. Details zum endgültigen Nachweis des Bachelorabschluss werden in diesem Fall im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Absolventen, die keinen ersten Studienabschluss im Studiengang Maschinenbau haben, sollten vor dem Absenden der Bewerbung klären, ob und welche Auflagenfächern sie ggf. nachholen müssen.
Bitte sende zur Prüfung einen Scan der aktuellen Notenübersicht per Mail an die Fakultätsverwaltung.
Zu Vorlesungsbeginn findet eine Informationsveranstaltung des Studiendekans statt, in der u.a. die Gestaltung des individuellen Stundenplans besprochen wird. Details und Termin Semesterbegrüssung werden auf der Fakultätswebseite veröffentlicht.
Beratung über die Zulassungsvoraussetzungen und Organisation des Masterstudiums:
Studiendekan Master Maschinenbau, Herr Prof. Dr.-Ing. habil. T. Markus
Allgemeine Information über das Master-Bewerbungsverfahren:
Fakultätsverwaltung, Frau M. Zantow
Allgemeine Fragen zur Zulassung und Online-Bewerbung:
Solltest Du zusätzlich eine Online-Beratung mit dem Dekan (z.B. Fragen zu Studieninhalten, Studienorganisation, Auflagen) oder der Fakultätsverwaltung (Details Online-Bewerbung, Fragen zu Nachweisen) wünschen, schreibe bitte eine Mail an die Fakultätsverwaltung.
Wir teilen Dir einen Termin mit den Meetingdetails mit.